Cochlea-Implantat

Was ist das genau?
Ein Cochlea-Implantat (Abkürzung CI) ist eine elektrische Hörprothese. Ein CI wandelt akustische Signale – wie etwa die gesprochene Sprache – in elektrische Impulse um und stimuliert direkt den Hörnerv. Dabei werden die beschädigten Innenohrstrukturen umgangen. Der auf diese Weise stimulierte Hörnerv leitet die Signale zum Gehirn weiter.

Wann kommt dieses Implantat infrage?
Ein CI kann sinnvoll sein, wenn eine hochgradige Hörstörung oder Ertaubung vorliegt und selbst moderne und optimal eingestellte Hörgeräte kein genügendes Sprachverstehen mehr ermöglichen. Die Hörstörung kann ein- oder beidseitig sein. Cochlea-Implantate können bereits bei Kindern ab dem sechsten Lebensmonat und bei Erwachsenen in jedem Lebensalter eingesetzt werden.

Eingesetzte Implantat-Systeme:
Wir implantieren Cochlea-Implantate von drei Herstellern. Gern erläutern wir Ihnen die Unterschiede.

Diese Hersteller verfügen über verschiedene Zusatzgeräte, die das Implantat-System sinnvoll ergänzen können. Auch hier klären wir Sie umfassend auf.

Kostenübernahme

Für diese Hörimplantate braucht es vorgängig eine Kostengutsprache. Diese wird durch uns beantragt. Die Operation und das Implantat werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen (abzüglich Selbstkosten-Anteil). Der Sprachprozessor, die Einstellung des Sprachprozessors und ein Anteil an den Batteriekosten werden grundsätzlich von der kantonalen Invalidenversicherung (IV) übernommen. Für Patientinnen und Patienten, die erstmals im AHV-Alter eine Hörgeräteversorgung erhalten haben, besteht allenfalls ein Selbstbehalt von 25% für den Audioprozessor (ca. 2’500 Franken).

Merkblätter der AHV und IV