Für ein Cochlea-Implantat braucht es vorgängig eine Kostengutsprache. Diese wird durch uns beantragt. Die Operation und das Implantat werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen (abzüglich Selbstkosten-Anteil). Der Sprachprozessor, die Einstellung des Sprachprozessors und ein Anteil an den Batteriekosten werden grundsätzlich von der kantonalen Invalidenversicherung (IV) übernommen. Für Patientinnen und Patienten, die erstmals im AHV-Alter eine Hörgeräteversorgung erhalten haben, besteht allenfalls ein Selbstbehalt von 25 % für den Audioprozessor (ca. 2’500 Franken).
Merkblätter der AHV und IV