Aktives Mittelohr-Implantat

Was ist das genau?
Das aktive Mittelohr-Implantat stimuliert über einen elektromechanischen Koppler die Gehörknöchelchen-Kette oder das Innenohr.

Wann kommt dieses Implantat infrage?
Dieser Typ wird immer dann eingesetzt, wenn eine Störung der Schallübertragung oder eine kombinierte Hörstörung (Störung der Schallübertragung und des Innenohrs) vorliegt. Ein Mittelohr-Implantat ist auch dann die richtige Wahl, wenn ein konventionelles Hörgerät nicht mehr getragen werden kann. Dies, weil beispielsweise die Hörgerätverstärkung zu schwach ist, wiederkehrende Infekte auftreten oder Rückkopplungen vorkommen.

Eingesetztes Implantat-System:
Gern erläutern wir Ihnen die Vorteile dieses Implantats.

 

Kostenübernahme

Für diese Hörimplantate braucht es vorgängig eine Kostengutsprache. Diese wird durch uns beantragt. Die Operation und das Implantat werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen (abzüglich Selbstkosten-Anteil). Der Sprachprozessor, die Einstellung des Sprachprozessors und ein Anteil an den Batteriekosten werden grundsätzlich von der kantonalen Invalidenversicherung (IV) übernommen. Für Patientinnen und Patienten, die erstmals im AHV-Alter eine Hörgeräteversorgung erhalten haben, besteht allenfalls ein Selbstbehalt von 25% für den Audioprozessor (ca. 2’500 Franken).

Merkblätter der AHV und IV