Hirnstamm-Implantat
Was ist das genau?
Bei diesem Implantat stimuliert eine Elektrode im Bereich des Hirnstammes die zentralen Hörbahnen.
Wann kommt dieses Implantat infrage?
Dieser Typ wird immer dann eingesetzt, wenn kein Hörnerv mehr vorhanden und somit kein Cochlea-Implantat möglich ist.
Eingesetztes Implantat-System:
Gern erklären wir Ihnen die Funktionsweise des von uns verwendeten Implantats.
- MED-EL (Österreich): Auditory Brainstem Implant (ABI)
Kostenübernahme
Für diese Hörimplantate braucht es vorgängig eine Kostengutsprache. Diese wird durch uns beantragt. Die Operation und das Implantat werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen (abzüglich Selbstkosten-Anteil). Der Sprachprozessor, die Einstellung des Sprachprozessors und ein Anteil an den Batteriekosten werden grundsätzlich von der kantonalen Invalidenversicherung (IV) übernommen. Für Patientinnen und Patienten, die erstmals im AHV-Alter eine Hörgeräteversorgung erhalten haben, besteht allenfalls ein Selbstbehalt von 25% für den Audioprozessor (ca. 2’500 Franken).
Merkblätter der AHV und IV