Knochenleitungs-Implantat

Was ist das genau?
Das Implantat wird im Schädelknochen (meist hinter dem Ohr) verankert und überträgt akustische Signale durch nicht spürbare, feinste Vibrationen direkt ans Innenohr.

Wann kommt dieses Implantat infrage?
Dieser Typ wird sowohl bei Problemen des Gehörganges und des Mittelohres als auch bei einseitiger Ertaubung eingesetzt.

Eingesetzte Implantat-Systeme:
Wir bieten die folgenden Systeme an. Gerne beraten wir Sie, welches Implantat für Sie das richtige ist.

Kostenübernahme

Für diese Hörimplantate braucht es vorgängig eine Kostengutsprache. Diese wird durch uns beantragt. Die Operation und das Implantat werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen (abzüglich Selbstkosten-Anteil). Der Sprachprozessor, die Einstellung des Sprachprozessors und ein Anteil an den Batteriekosten werden grundsätzlich von der kantonalen Invalidenversicherung (IV) übernommen. Für Patientinnen und Patienten, die erstmals im AHV-Alter eine Hörgeräteversorgung erhalten haben, besteht allenfalls ein Selbstbehalt von 25% für den Audioprozessor (ca. 2’500 Franken).

Merkblätter der AHV und IV